Am 30. August 2024 kam es überraschend zu einer Sammelabschiebung nach Afghanistan, obwohl die Bundesrepublik Deutschland nach der Machtübernahme der Taliban einen Abschiebestopp verhängt hatte. Die humanitäre Lage in Afghanistan hat sich seither nicht verbessert – im Gegenteil: Rund 60 Prozent der 40 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner sind auf humanitäre Hilfe angewiesen, um zu überleben. Sechs Millionen Menschen stehen am Rande einer Hungersnot, und Millionen Kinder sind von schwerer Unterernährung und lebensbedrohlichen Krankheiten bedroht (BMZ Afghanistan). Laut der Emergency Watchlist des International Rescue Committee (IRC) ist Afghanistan sogar von einer weiteren Verschärfung der humanitären Krise bedroht (IRC-Bericht zur Krise in Afghanistan). Dennoch wurden 28 afghanische Staatsbürger von Leipzig nach Kabul abgeschoben. Berichten zufolge sind viele dieser Personen unter unmenschlichen Bedingungen inhaftiert, darunter im berüchtigten „Horrorknast“. Diese Entwicklungen werfen drängende Fragen zum Schutz gefährdeter Personen auf:
Wer ist gefährdet?
Zwar hat die Bundesregierung erklärt, nur „schwere Straftäter“ abgeschoben zu haben, doch der Begriff „schwer“ bleibt unklar. Es gibt keine genaue Definition dessen, was als „schwere Straftat“ gilt, und es gibt auch es keine offizielle Beschränkung auf Straftäter. Daher sind alle Personen gefährdet, die nur im Besitz einer Duldung sind. Eine Duldung bedeutet, dass die betroffene Person keine Aufenthaltserlaubnis hat und ausreisepflichtig ist. Die Gefahr einer Abschiebung besteht unabhängig davon, wie lange die Duldung noch „gültig“ ist. In einem Fall wurde der Widerruf der Duldung nach 22 Uhr am Vorabend der Abschiebung ausgesprochen, obwohl der Flug bereits am nächsten Morgen um 6:30 Uhr stattfand.
Dringender Handlungsbedarf: Aufenthalt verfestigen, bevor das BAMF tätig wir.
Es ist davon auszugehen, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bald bestehende Abschiebungsverbote überprüft, die aufgrund der humanitären Lage in Afghanistan erlassen wurden. Betroffene sollten jedoch nicht auf diese Überprüfung warten. Es ist dringend ratsam, bereits jetzt rechtliche Schritte einzuleiten, um den Aufenthalt in Deutschland zu verfestigen. Ein wichtiger Schritt ist die Beantragung einer Niederlassungserlaubnis oder Einbürgerung. Diese gewährt einen dauerhaften Aufenthalt und schützt vor politischen oder behördlichen Entwicklungen, wie der möglichen Aufhebung eines Abschiebungsverbots. Es ist von großer Bedeutung, rechtzeitig juristische Beratung in Anspruch zu nehmen, um die erforderlichen Schritte zu unternehmen und den Aufenthalt in Deutschland langfristig abzusichern – und zwar bevor das BAMF eine Überprüfung durchführt.
Wichtiger Hinweis: Unverzüglich rechtlichen Rat einholen.
Personen mit einer Duldung oder einem Abschiebungsverbot sollten sofort spezialisierte Rechtsberatung in Anspruch nehmen. Nur so lässt sich sicherstellen, dass der Aufenthalt rechtzeitig verfestigt wird, um eine drohende Abschiebung zu verhindern. Die Beantragung einer Niederlassungserlaubnis spielt in diesem Prozess eine zentrale Rolle.
Unsere Kanzlei ist auf die Beratung und Vertretung von afghanischen Staatsangehörigen spezialisiert. Wir unterstützen Sie bei allen notwendigen Schritten, um Ihren Aufenthalt in Deutschland zu sichern und gegen drohende Abschiebungen vorzugehen.