„Ist jetzt meine Einbürgerung in Gefahr?“ – Nach den Koalitionsverhandlungen soll die sogenannte „Turbo-Einbürgerung“ wieder abgeschafft werden

Diese Woche wurde bekannt gegeben, dass die Möglichkeit zur Einbürgerung nach nur drei Jahren – von der Union als „Turbo-Einbürgerung“ bezeichnet – wieder abgeschafft werden soll. Die von SPD, Grünen und FDP verabschiedete Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes ermöglicht es seit dem 27. Juni 2024 Personen mit besonderen Integrationsleistungen, bereits nach drei Jahren Aufenthalt einen Antrag auf Einbürgerung zu stellen. Voraussetzung dafür sind unter anderem herausragende schulische oder berufliche Leistungen, exzellente Sprachkenntnisse oder ehrenamtliches Engagement. Diese Regelung soll nun im Rahmen des neuen Koalitionsvertrags von SPD, CDU und CSU wieder gestrichen werden.

Was bleibt vom Staatsangehörigkeitsgesetz 2024 bestehen?
Unberührt bleiben laut aktuellem Stand:
– die generelle Verkürzung der regulären Einbürgerungsfrist von acht auf fünf Jahre,
– die Möglichkeit zum Doppelpass.
Weiterhin besteht ein Anspruch auf Einbürgerung nach drei Jahren auch für Ehegatten deutscher Staatsangehöriger (§ 9 StAG).

Doppelte Staatsbürgerschaft weiterhin möglich.
Die 2024 eingeführte generelle Möglichkeit, bei der Einbürgerung die bisherige Staatsangehörigkeit beizubehalten, bleibt laut Koalitionsvertrag bestehen. Sie war einer der umstrittensten Punkte der Reform – stellt aber für viele Menschen einen entscheidenden Schritt zur rechtlichen Gleichstellung dar. Gerade Menschen mit engen familiären oder kulturellen Bindungen an ihr Herkunftsland profitieren davon. Ihre Identität wird dadurch nicht mehr künstlich auf eine einzige Staatsbürgerschaft reduziert.

Für die meisten bleibt alles wie bisher
Für die meisten Antragstellerinnen und Antragsteller ändert sich also nichts. Denn die Voraussetzungen für die Einbürgerung nach nur drei Jahren waren ohnehin extrem hoch. Mir ist kein einziger Fall bekannt, in dem eine solche Einbürgerung bislang tatsächlich bewilligt wurde.

Warum also die Rücknahme der 3-Jahres-Einbürgerung?
Die Entscheidung trifft ausgerechnet diejenigen, die besonders engagiert, gut integriert und dauerhaft in Deutschland verwurzelt sind – also genau die Menschen, die dieses Land eigentlich halten möchte. Wer über Jahre hinweg intensiv an Sprache, Beruf und gesellschaftlicher Teilhabe gearbeitet hat, erlebt solche Rückschritte verständlicherweise als demotivierend und frustrierend.
Die Streichung dieser Regelung ist vor allem ein symbolisches Signal – eines, das potenzielle Fachkräfte und gut integrierte Menschen abschrecken könnte. In der Praxis hatte die Regelung kaum Bedeutung. Umso weniger ist ersichtlich, welchen konkreten Zweck ihre Abschaffung erfüllen soll.

Sie schafft kein Problem aus der Welt – sondern sendet ein falsches Signal.

FAQ – häufig gestellte Fragen zur Einbürgerung nach den Koalitionsverhandlungen

Ja. Die generelle Verkürzung der Einbürgerungsfrist von acht auf fünf Jahre bleibt nach aktuellem Stand bestehen.

Ja. Die 2024 eingeführte Möglichkeit, die bisherige Staatsangehörigkeit bei der Einbürgerung zu behalten, bleibt laut Koalitionsvertrag erhalten.
Nur in bestimmten Fällen. Weiterhin besteht ein Anspruch auf Einbürgerung nach drei Jahren für Ehegatten deutscher Staatsangehöriger (§ 9 StAG). Die Sonderregelung bei besonderen Integrationsleistungen soll jedoch abgeschafft werden.
Dazu wurde bislang kein konkreter Grund benannt. Die Regelung hatte in der Praxis kaum Bedeutung. Kritisch ist jedoch, dass sie sich an besonders gut integrierte Personen richtete – also an die, die Deutschland eigentlich halten möchte.