Meine Tätigkeit

Strafverteidigung

Ich verteidige Sie in allen Phasen des Strafverfahrens. Von Beginn eines Ermittlungsverfahrens bei der Polizei und der Staatsanwaltschaft, in der Hauptverhandlung vor Gericht, bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens. Ich zeichne mich dadurch aus, dass ich inzwischen über einige Jahre Erfahrung in der Strafverteidigung verfüge und zugleich aufgrund meines doch noch jungen Alters, engagiert und mit Leidenschaft meiner Tätigkeit nachgehe. Ich stelle Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft und Gerichte immer wieder in Frage, überlege mir kreative Vorgehensweisen und akzeptiere nie die Antwort „weil wir das immer schon so gemacht haben“. Meine Expertise erstreckt sich auf verschiedene Bereiche des allgemeinen Strafrechts, insbesondere auch auf die Vertretung von Personen, die sich in Untersuchungshaft befinden und mit schweren Vorwürfen konfrontiert sind.

Meine Schwerpunkte in der Strafverteidigung:

Ich verteidige in Betäubungsmittelverfahren. Das Betäubungsmittelstrafrecht ist komplex und unterliegt ständigen Veränderungen. Ich setze mein Fachwissen ein, um sicherzustellen, dass Ihre Rechte gewahrt werden und die besten Verteidigungsstrategien verfolgt werden. Ein besonderer Schwerpunkt meiner Arbeit umfasst die Verteidigung in sogenannten „Encrochat-Verfahren“. Hierbei habe ich mich von Anfang an intensiv mit dieser rechtlichen Problematik auseinandergesetzt und konnte bereits vielen Mandanten zu erfolgreichen Ergebnissen verhelfen.

Die Untersuchungshaft ist sowohl für die Beschuldigten als auch für ihre Angehörigen äußerst belastend. In dieser Phase ist die enge Begleitung und Unterstützung durch eine Strafverteidigerin von entscheidender Bedeutung. Im Falle einer Festnahme bin ich daher auch am Wochenende und nachts erreichbar.

Ein weiterer Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt im Ausländerstrafrecht und der Verteidigung von ausländischen Mandanten. Strafverfahren können für Nichtdeutsche besonders komplex sein und schwerwiegende Folgen für ihren Aufenthaltsstatus haben. Auch die Frage der Untersuchungshaft oder einer positiven Sozialprognose hängt oft wesentlich von der aufenthaltsrechtlichen Situation des Beschuldigten ab. Ich verfüge über Erfahrung im Umgang mit kulturellen Unterschieden und Besonderheiten, arbeite sicher mit Dolmetschern und bin in der Verteidigung im Bereich des Ausländerstrafrechts versiert.
Das Ausländerstrafrecht umfasst Straftaten, die nur von Ausländern begangen werden können oder im Zusammenhang mit ausländischen Staatsangehörigen stehen (z.B. illegale Einreise, Einschleusen von Ausländern). Eine effektive Verteidigung erfordert vertiefte Kenntnisse im Aufenthaltsgesetz und entsprechenden europarechtlichen Regelungen, die normalerweise nicht zum Standardwissen eines Strafverteidigers gehören. Neben der Verteidigung berücksichtigen wir auch mögliche aufenthaltsrechtliche Folgen und setzen uns dafür ein, einen Verlust der Aufenthaltserlaubnis bei einer Verurteilung zu verhindern. Gerne übernehme ich nicht nur die Verteidigung im Strafverfahren, sondern auch die Vertretung im Aufenthaltsverfahren. Denn aus meiner Sicht kann nur durch eine enge Zusammenarbeit eine erfolgreiche Verteidigung gelingen, insbesondere wenn sich das Strafverfahren gegen Beschuldigte richtet, die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft haben.

Migrationsrecht

Ich bin bundesweit auf die Beratung und Vertretung in Aufenthalts- und Asylverfahren spezialisiert.

Meine Schwerpunkte im Migrationsrecht:

Ein besonderer Schwerpunkt meiner Arbeit liegt in der Vertretung im Aufenthaltsverfahren bei Problemen mit der Ausländerbehörde aufgrund eines Strafverfahrens oder einer Verurteilung. Dies umfasst Fälle von Ausweisungen oder Ablehnungen der Aufenthaltserlaubnis aufgrund einer Verurteilung oder eines laufenden Strafverfahrens. Neben der Strafverteidigung übernehme ich auch die Vertretung gegenüber der Ausländerbehörde. Bereits im laufenden Strafverfahren kann es vorkommen, dass eine Aufenthaltserlaubnis nicht mehr verlängert wird. Das Aufenthaltsverfahren wird dann bis zum Abschluss des Strafverfahrens ausgesetzt, und es wird lediglich eine Fiktionsbescheinigung erteilt. Nach einer rechtskräftigen Verurteilung folgt oft die Ablehnung der Aufenthaltserlaubnis und eine Ausweisung, was die Abschiebung zur Folge haben kann.
Bei Strafverfahren können die ausländerrechtlichen Folgen die Betroffenen somit oft härter treffen als die Strafe selbst. Es ist entscheidend, von Anfang an beide Aspekte im Blick zu behalten und sie entsprechend aufeinander abzustimmen. In der Verteidigung im Strafverfahren müssen die ausländerrechtlichen Konsequenzen stets berücksichtigt werden, da die aufenthaltsrechtliche Situation auch Auswirkungen auf das Strafverfahren hat. Dies gilt für Fragen der Untersuchungshaft (aufgrund der Fluchtgefahr bei Ausländern), der Bewährung (bei unsicherer aufenthaltsrechtlicher Situation keine positive Sozialprognose) oder der Strafzumessung. Die Verfestigung des Aufenthaltsstatus spielt dabei eine wichtige Rolle. Für eine optimale Lösung berücksichtigen wir dies von Anfang an in der Verteidigung.

Ein besonderer Schwerpunkt meiner Tätigkeit im Asylrecht ist die Vertretung von Personen mit afghanischer Staatsangehörigkeit. Seit Beginn meiner anwaltlichen Tätigkeit im Januar 2017 habe ich mich auf Afghanistan spezialisiert. Ich habe viele Mandanten im Asylverfahren erfolgreich begleitet und konnte Afghanen vor einer Abschiebung bewahren, indem ich auch kurzfristig Mandate übernahm, bei denen die Abschiebung unmittelbar bevorstand. Ich vertrete jedoch auch Mandanten aus anderen Herkunftsländern, insbesondere aus Syrien, dem Irak oder der Türkei.

Es ist unser Kanzleikonzept, unseren Mandanten eine umfassende Betreuung zu bieten. Das bedeutet, dass wir neben der Vertretung im Asylverfahren auch weitere Aufenthaltsmöglichkeiten prüfen und erörtern, um die beste Lösung zu finden.
Wir betreuen unsere Mandanten langfristig und unterstützen sie dabei, eine Niederlassungserlaubnis oder die Einbürgerung zu erreichen.

Wir übernehmen die Vertretung im Visumsverfahren, insbesondere beim Familiennachzug.

In einer globalisierten Welt ist es entscheidend, die besten Talente zu gewinnen und zu halten. Unsere Kanzlei bietet spezialisierte Dienstleistungen in der Vertretung von Visa-Verfahren zur Fachkräfteeinwanderung an. Wir unterstützen Unternehmen und Fachkräfte dabei, die notwendigen rechtlichen Schritte zu meistern, um qualifizierte Mitarbeiter aus dem Ausland erfolgreich in Deutschland zu integrieren.
Wir wissen, dass der Prozess der Fachkräfteeinwanderung komplex und herausfordernd sein kann. Deshalb setzen wir unsere umfassende Erfahrung und Kenntnisse des deutschen und internationalen Migrationsrechts ein, um Ihnen einen reibungslosen Ablauf zu garantieren. Von der Antragsstellung bis zur Erteilung des Visums – wir begleiten Sie und Ihre zukünftigen Mitarbeiter Schritt für Schritt.
Jeder Fall ist einzigartig und verdient eine maßgeschneiderte Herangehensweise. Wir berücksichtigen die spezifischen Bedürfnisse Ihres Unternehmens und die Qualifikationen der Fachkräfte, um die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen. Ob es um die Blaue Karte EU, ein Visum für qualifizierte Fachkräfte oder um die Beschleunigung des Anerkennungsverfahrens ausländischer Berufsabschlüsse geht – wir sind Ihr kompetenter Partner.
Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung und erfahren Sie, wie wir Ihnen helfen können, die Potenziale internationaler Fachkräfte für Ihr Unternehmen zu erschließen.