Ein Strafbefehl ist eine besondere Form des Strafverfahrens in Deutschland, mit der das Gericht ohne mündliche Verhandlung eine Verurteilung wegen einer Straftat aussprechen kann. Er wird vor allem bei leichteren Delikten eingesetzt – etwa bei Diebstahl, Beleidigung, Körperverletzung oder Trunkenheit im Verkehr – und soll das Verfahren vereinfachen und beschleunigen.
Die Staatsanwaltschaft beantragt beim Amtsgericht den Erlass eines Strafbefehls, wenn sie die Beweise für ausreichend hält. Das Gericht prüft den Antrag und erlässt den Strafbefehl, ohne den Betroffenen noch einmal anzuhören. Der Strafbefehl enthält eine Schilderung der Tat und die vorgesehene Strafe – meist eine Geldstrafe, manchmal auch ein Fahrverbot oder eine auch eine Freiheitsstrafe auf Bewährung. Wird innerhalb von zwei Wochen kein Einspruch eingelegt, gilt der Strafbefehl wie ein rechtskräftiges Urteil – mit allen strafrechtlichen Folgen, etwa einem Eintrag ins Führungszeugnis.
Ein Strafbefehl bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft der Ansicht ist, Sie hätten eine Straftat begangen – ohne dass zuvor eine Gerichtsverhandlung stattgefunden hat. Das Gericht erlässt den Strafbefehl allein auf Grundlage der Ermittlungsakte.
Wichtig ist: Ein Strafbefehl ist kein harmloser Brief, sondern steht einem Urteil gleich, wenn nicht rechtzeitig Einspruch eingelegt wird. Nach Ablauf der zweiwöchigen Einspruchsfrist wird er rechtskräftig – mit allen Konsequenzen eines Strafurteils: eine mögliche Vorstrafe, Eintragung im Führungszeugnis sowie Auswirkungen auf Aufenthaltstitel, Einbürgerungsverfahren oder berufliche Zulassungen.
Jetzt kommt es auf schnelles und überlegtes Handeln an: Ruhe bewahren, Frist beachten und anwaltlichen Rat einholen. Wird nicht rechtzeitig reagiert, wird der Strafbefehl rechtskräftig und wirkt wie ein Urteil.
1. Frist prüfen – Sie haben nur zwei Wochen Zeit
Gegen einen Strafbefehl können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Diese Frist ist zwingend einzuhalten – danach wird der Strafbefehl rechtskräftig. Wenn Sie unsicher sind, wann die Zustellung erfolgt ist, kontaktieren Sie mich umgehend. Ich prüfe die Frist und lege rechtzeitig Einspruch ein.
2. Keine vorschnellen Erklärungen
Geben Sie keine schriftlichen Stellungnahmen oder Erklärungen gegenüber Gericht oder Staatsanwaltschaft ab, bevor Sie anwaltlich beraten wurden. Gut gemeinte „Entschuldigungen“ oder Rechtfertigungen können später nachteilige Folgen haben, weil sie als Einlassung gewertet und im Verfahren gegen Sie verwendet werden können. Lassen Sie daher zunächst prüfen, welche Strategie sinnvoll ist, bevor Sie sich äußern.
3. Strafbefehl prüfen lassen
Kontaktieren Sie mich zunächst per E-Mail an info@ra-laaser.de oder telefonisch unter 030 4397 26130. Senden Sie mir den Strafbefehl am besten als PDF oder gut lesbares Foto (beide Seiten). Ich prüfe den Tatvorwurf, die Beweislage und die rechtliche Grundlage und bespreche mit Ihnen, welche Verteidigungsoptionen bestehen und ob ein Einspruch sinnvoll und erfolgversprechend ist.
4. Einspruch – und dann?
Ob ein Einspruch sinnvoll ist, hängt vom konkreten Einzelfall ab und lässt sich in der Regel erst nach Einsicht in die Ermittlungsakte zuverlässig beurteilen. Ein Einspruch gegen den Strafbefehl führt zu einer Hauptverhandlung, in der die Vorwürfe überprüft werden. Auch wenn es nicht für einen Freispruch reicht, kann in vielen Fällen eine Einstellung des Verfahrens oder eine Reduzierung der Strafe erreicht werden. Ich bespreche mit Ihnen, welche Vorgehensweise taktisch am besten ist.
5. Nach dem Einspruch
Nach Eingang des Einspruchs prüft das Gericht die Sache erneut und setzt in der Regel einen Termin zur Hauptverhandlung an. Durch eine gezielte Verteidigungsstrategie, rechtzeitige Nachweise oder schriftliche Stellungnahmen kann das Verfahren häufig positiv beeinflusst oder sogar eine Verhandlung vermieden werden. In der Hauptverhandlung vertrete ich Ihre Interessen, kläre offene Fragen und setze mich für das bestmögliche Ergebnis ein – sei es eine Einstellung des Verfahrens, eine geringere Strafe oder ein Freispruch.
Ein Strafbefehl ist kein bloßes Schreiben der Staatsanwaltschaft, sondern eine ernsthafte strafrechtliche Entscheidung, die weitreichende Folgen haben kann – insbesondere auch im Migrationsrecht. Selbst eine scheinbar geringe Geldstrafe kann Auswirkungen auf Aufenthaltstitel, Einbürgerungsverfahren oder auf die berufliche Zuverlässigkeit haben.
Bewahren Sie Ruhe, notieren Sie die Fristen und holen Sie frühzeitig anwaltlichen Rat ein. Eine rechtzeitige und durchdachte Verteidigungsstrategie kann häufig verhindern, dass aus einem schriftlichen Verfahren eine rechtskräftige Verurteilung wird – und damit auch migrationsrechtliche oder berufsrechtliche Nachteile entstehen.
FAQ zum Strafbefehl
FAQ zu Einspruch und Verfahren
FAQ zu Strafbefehl und Migrationsrecht
FAQ zu Kosten und Terminvereinbarung
Wichtig ist mir ein realistischer Blick auf das Verhältnis von Aufwand und Nutzen: Es wird oft vorkommen, dass die Kosten der Verteidigung höher sind als die im Strafbefehl festgesetzte Geldstrafe. Primäres Ziel ist jedoch oftmals nicht, Geld zu sparen, sondern schwerwiegendere Folgen – wie eine Eintragung im Führungszeugnis oder aufenthaltsrechtliche Nachteile – zu vermeiden oder zu mildern. Dies können wir jedoch alles im Rahmen einer Erstberatung besprechen. Die Kosten hierfür liegen bei 250 EUR inkl. Mwst.
Kontakt für Strafbefehlsverfahren: 0176 626 76 841
Laaser Legal – Strafverteidigung in Berlin & bundesweit
Erfahren. Engagiert. An Ihrer Seite.


