Wie ist die aktuelle Rechtslage für ukrainische Staatsbürger in Deutschland? Hier ein kurzer Überblick:
• Ukrainische Staatsbürger können (immer) visumsfrei in die Bundesrepublik Deutschland einreisen und sich hier 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen legal aufhalten (sog. Urlaubsvisum). Erforderlich ist dafür nur ein gültiger Reisepass.
• Dieser Zeitraum soll von den Ausländerbehörden verlängert werden. Achtung bitte prüfen, ob dafür ein Antrag erforderlich ist, ansonsten droht der illegale Aufenthalt.
In Berlin wurde entschieden: visumsfreier Touristenaufenthalt gilt vorerst bis 31.05.2022 als erlaubt. Ein Antrag ist demnach nicht erforderlich. Bitte informiert Euch unbedingt außerhalb von Berlin, wie es dort gehandhabt wird.
Problem hier: Beschäftigungserlaubnis und Sozialleistungen.
• Aktuell werden weiter aufenthaltsrechtliche Möglichkeiten diskutiert. Insbesondere wird geprüft, ob eine allgemeine Regelung getroffen wird, ohne dass ein Asylverfahren durchgeführt und jeder Einzelfall geprüft werden muss. Im Gespräch ist eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG (Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz) zu erteilen.
• Zugang zu anderen Aufenthaltstiteln soll erleichtert werden (z.B. Absehen vom Visumverfahren § 5 Absatz 2 Satz 2 AufenthG)
• Ich rate dringend sich nicht kopflos ins Asylverfahren zu stürzen, da der Aufenthalt (im Vergleich zu den sonstigen Geflüchteten) aus den o.g. Gründen legal ist, bedarf es dies auch erstmal nicht. Der Status des Asylbewerbers hat nämlich auch Nachteile.
• Für Strafverfahren: Befinden sich ukrainische Staatsbürger in Untersuchungshaft wegen angeblicher Fluchtgefahr, lohnt sich dringend mit einem guten Vortrag zur Aufenthaltsperspektive und aktueller Lage in der Ukraine in die Haftprüfung zu gehen. Auch in Hinblick auf eine Bewährung kann das relevant sein.
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