KONTAKT
Laaser Legal – Strafrecht und Migrationsrecht in Berlin
Wir vertreten Sie in strafrechtlichen und migrationsrechtlichen Angelegenheiten in Berlin, Brandenburg und bundesweit.
Nutzen Sie gern das Kontaktformular, um uns Ihr Anliegen zu übermitteln.
Sie erreichen uns außerdem telefonisch unter 030 439 72 61 30 oder per E-Mail an info@laaser-legal.de.
Wir melden uns in der Regel innerhalb von 24 Stunden zurück und vergeben bei Bedarf auch kurzfristige Termine.
Wichtige Hinweise bei Verhaftungen, Durchsuchungen oder sonstigem Kontakt mit der Polizei
Aussagen verweigern !
Verweigern Sie als Beschuldigter vor der Polizei oder Staatsanwaltschaft unbedingt die Aussage, bevor mit einem Anwalt gesprochen haben. Sie haben das Recht zu schweigen. Das wirkt weder, als wären Sie schuldig, noch haben Sie dadurch andere Nachteile. Es besteht vielmehr die Gefahr, dass Sie durch frühe Aussagen Ihre Chancen in einem Strafverfahren verschlechtern.
Vermeiden Sie jedes Gespräch mit der Polizei, auch wenn diese nicht offiziell wirken. Sie können trotzdem gegen Sie verwendet werden.
Einen Anwalt Ihrer Wahl verlangen!
Wenn ein Haftbefehl erlassen wird, haben Sie sofort einen Anspruch auf Beiordnung eines Pflichtverteidigers. Dort können Sie einen Anwalt Ihrer Wahl nennen. Der Richter nimmt die Beiordnung als Pflichtverteidiger dann sofort vor.
Sie haben jedoch auch davor jederzeit das Recht einen Anwalt zu kontaktieren. Nehmen Sie dieses Recht unbedingt wahr.
Sie dürfen Ihren Anwalt immer anrufen!
Sie haben jederzeit das Recht auf Kontaktaufnahme zu einem Strafverteidiger, nachts, am Wochenende und an Feiertagen bei Festnahme, Verhaftung, Untersuchungshaft und bei Hausdurchsuchung.




