Meine Tätigkeit
Strafverteidigung
Ich verteidige Mandanten in allen Phasen eines Strafverfahrens – von den ersten Ermittlungen durch Polizei und Staatsanwaltschaft über die Hauptverhandlung bis hin zur gerichtlichen Entscheidung. Jedes Strafverfahren erfordert eine sorgfältige und vorausschauende Verteidigung, um frühzeitig die richtigen Weichen zu stellen.
Meine Arbeit zeichnet sich durch individuelle Betreuung und eine klare, ehrliche Beratung aus. Ich entwickle eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie, die sich an Ihrer persönlichen Situation orientiert. Dabei ist es mir wichtig, realistisch einzuschätzen, welche Optionen bestehen, und keine leeren Versprechungen zu machen.
Ich arbeite gewissenhaft und präzise, nehme mir die Zeit, die es braucht, und setze mich mit voller Überzeugung für meine Mandanten ein. Sie sind bei mir nicht nur eine Akte – ich höre zu, analysiere genau und kämpfe engagiert für das bestmögliche Ergebnis.
Meine Schwerpunkte in der Strafverteidigung:
Die Anordnung von Untersuchungshaft ist für Betroffene ein einschneidendes Erlebnis. Neben dem Verlust der persönlichen Freiheit drohen weitreichende berufliche und soziale Konsequenzen. In einer solchen Situation ist eine sorgfältige, strategische und entschlossene Verteidigung entscheidend, um unverhältnismäßige Haftzeiten zu vermeiden.
Ich prüfe gründlich und mit Weitblick, ob die Untersuchungshaft rechtlich gerechtfertigt ist und welche Schritte erfolgversprechend sind. Dabei analysiere ich den Haftbefehl im Detail, hinterfrage die Begründung kritisch und setze mich gezielt dafür ein, ob eine Haftverschonung durch mildere Maßnahmen in Betracht kommt.
In dieser belastenden Situation stehe ich meinen Mandanten zur Seite. Sollte eine sofortige Haftentlassung nicht möglich sein, begleite ich sie durch das gesamte Verfahren und entwickle eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie, die alle rechtlichen Optionen ausschöpft.
Das Jugendstrafrecht unterscheidet sich vom allgemeinen Strafrecht, da es nicht auf Strafe, sondern auf Erziehung und Resozialisierung abzielt. Dennoch kann eine strafrechtliche Verurteilung für Jugendliche oder junge Erwachsene erhebliche Auswirkungen auf ihre Zukunft haben.
Ich setze mich dafür ein, dass jugendstrafrechtliche Verfahren fair und unter Berücksichtigung der individuellen Lebenssituation geführt werden. Oft bestehen Möglichkeiten zur Verfahrenseinstellung oder zur Anwendung von erzieherischen Maßnahmen statt Freiheitsstrafen.
Das Betäubungsmittelstrafrecht ist durch gesetzliche Änderungen im Bereich Cannabis komplexer geworden. Während viele Delikte weiterhin unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) fallen, regelt das Cannabisgesetz (KCanG) nun bestimmte Fälle gesondert. Ich verteidige Mandanten in beiden Bereichen und prüfe genau, welche strafrechtlichen Folgen drohen und ob eine Verfahrenseinstellung oder eine Strafmilderung möglich ist.
Verstöße gegen das BtMG werden von Polizei und Staatsanwaltschaft oft mit großem Nachdruck verfolgt. Dabei kommen intensive Ermittlungsmaßnahmen wie Telekommunikationsüberwachung, verdeckte Ermittler oder Vertrauenspersonen der Polizei zum Einsatz. Die Strafen für Drogendelikte sind hoch, und oft drohen schnell mehrjährige Freiheitsstrafen.
Mit dem Cannabisgesetz (KCanG) wurde Cannabis in bestimmten Fällen entkriminalisiert, doch es gibt weiterhin strafrechtliche Konsequenzen für Verstöße. Viele Ermittlungsverfahren basieren noch auf alten BtMG-Regelungen, obwohl die rechtliche Grundlage sich geändert hat.
Ich prüfe, ob eine Strafverfolgung noch gerechtfertigt ist oder ob eine Anpassung an das neue Recht notwendig ist.
Strafverfahren im Bereich des Wirtschafts- und Vermögensstrafrechts sind oft besonders umfangreich und ermittlungstechnisch anspruchsvoll. Die Ermittlungsbehörden setzen spezialisierte Einheiten ein, um Sachverhalte detailliert aufzuarbeiten. Viele dieser Verfahren erstrecken sich über Jahre und können weitreichende Folgen für Beruf und Privatleben haben.
Ich verteidige Mandanten in sämtlichen Phasen dieser Verfahren – von der ersten Durchsuchung bis zur gerichtlichen Hauptverhandlung. Oft drohen empfindliche Strafen sowie berufsrechtliche Konsequenzen, sodass eine gezielte und strategische Verteidigung von Anfang an erforderlich ist.
Ich vertrete Mandanten insbesondere in Verfahren wegen:
- Betrug (§ 263 StGB) & Subventionsbetrug (§ 264 StGB)
- Untreue (§ 266 StGB) & Insolvenzstraftaten
- Steuerhinterziehung (§ 370 AO) & Steuerstrafrecht
- Korruptions- & Bestechungsdelikte (§§ 299 ff. StGB)
- Geldwäsche & Verstöße gegen das GwG
Wirtschaftsstrafrechtliche Verfahren erfordern eine besondere Verteidigung:
- Lange Ermittlungszeiten: Wirtschaftsstrafverfahren werden oft über Jahre geführt, was hohe persönliche und wirtschaftliche Belastungen bedeutet. Ich setze mich frühzeitig dafür ein, dass Verfahren nicht unnötig in die Länge gezogen werden.
- Umfangreiche Beweisführung: Die Auswertung großer Mengen an Finanz- und Unternehmensdaten durch Ermittlungsbehörden erfordert eine spezialisierte Analyse und Verteidigungsstrategie.
- Berufsrechtliche & wirtschaftliche Folgen: Neben einer strafrechtlichen Verurteilung drohen für Unternehmer, Geschäftsführer und leitende Angestellte oft weitere Konsequenzen wie Gewerbeuntersagungen oder Schadenersatzforderungen.
Ich prüfe, ob sich eine Verfahrenseinstellung erreichen lässt, ob die Vorwürfe haltbar sind oder ob eine Verteidigungsstrategie zur Strafmilderung möglich ist. Meine Verteidigung ist auf eine diskrete, gezielte und nachhaltige Lösung ausgerichtet.
Strafverfahren wegen Gewaltdelikten können schwerwiegende Folgen haben. Neben Geld- oder Freiheitsstrafen droht in vielen Fällen Untersuchungshaft. Ich verteidige ausschließlich Beschuldigte und setze mich konsequent dafür ein, dass die Vorwürfe kritisch geprüft und rechtlich korrekt bewertet werden.
Ich verteidige Mandanten insbesondere in Verfahren wegen:
- Fahrlässiger, gefährlicher oder schwerer Körperverletzung (§§ 223–226 StGB)
- Beteiligung an Schlägereien oder tätlichen Auseinandersetzungen (§ 231 StGB)
- Raub und räuberische Erpressung (§§ 249, 253 StGB)
- Nötigung (§ 240 StGB)
Warum eine konsequente Verteidigung entscheidend ist:
- Gewaltdelikte beruhen oft auf widersprüchlichen Aussagen – Ich prüfe Unstimmigkeiten in Zeugenaussagen und hinterfrage belastende Beweise.
- Notwehr/Nothilfe wird oft nicht sofort anerkannt – Ich setze mich dafür ein, dass gerechtfertigte Notwehrhandlungen als solche erkannt werden.
- Ermittlungsbehörden werten Konfliktsituationen oft einseitig aus – Ich stelle sicher, dass auch entlastende Umstände berücksichtigt werden.
Ich analysiere den individuellen Sachverhalt genau und entwickle eine zielgerichtete Verteidigungsstrategie, um ungerechtfertigte Strafen oder zu hohe Sanktionen zu vermeiden.
Das Strafrecht steht angesichts der zunehmenden Digitalisierung vor neuen Herausforderungen. Viele klassische Straftaten werden heute über das Internet begangen, während neue Tatbestände geschaffen wurden, um digitale Kriminalität zu erfassen. Ermittlungsbehörden verfügen über spezialisierte Einheiten und setzen weitreichende Überwachungsmaßnahmen ein, deren rechtliche Grundlage oft fragwürdig ist.
Ich verteidige Mandanten in sämtlichen Phasen des Strafverfahrens, prüfe die Rechtmäßigkeit der Ermittlungen und hinterfrage, ob digitale Beweise tatsächlich verwertbar sind.
Ich verteidige Mandanten insbesondere in Verfahren wegen:
- Betrug & Identitätsdiebstahl im Internet – Phishing, Online-Marktplatzbetrug, Fake-Shops
- Verleumdung & Beleidigung in sozialen Netzwerken – Cybermobbing, Online-Hassrede, Fake-Bewertungen
- Hacking, Darknet-Ermittlungen & Computerbetrug – Unbefugte Datenverarbeitung, Nutzung illegaler Marktplätze, Verschlüsselungstrojaner
- Datenhehlerei (§ 202d StGB) – Handel mit illegal beschafften Daten
- Straftaten im Zusammenhang mit Krypto-Assets – Ermittlungen wegen Geldwäsche, Steuerhinterziehung oder Betrug mit Kryptowährungen
Besonderheiten der Verteidigung in Cyber- und Krypto-Strafverfahren:
- Digitale Beweise sind nicht immer eindeutig – Ich prüfe, ob eine eindeutige Identifikation des Beschuldigten tatsächlich möglich ist oder ob alternative Zugriffsmöglichkeiten bestanden.
- Häufige Rechtsfehler bei Online-Ermittlungen – Viele Beweise werden durch fragwürdige Methoden erlangt, deren Verwertbarkeit überprüft werden muss.
- Weitreichende Überwachungsmaßnahmen – Ermittlungsbehörden nutzen Quellen-TKÜ (§ 100a StPO), Online-Durchsuchungen (§ 100b StPO) und Telekommunikationsüberwachung. Ich prüfe, ob diese Maßnahmen rechtmäßig waren.
- Ermittlungsdruck bei Krypto-Transaktionen – Ermittlungsbehörden beschlagnahmen zunehmend Krypto-Vermögen und werten Blockchain-Transaktionen aus. Ich prüfe die Rechtmäßigkeit solcher Maßnahmen und setze mich für den Schutz von Vermögenswerten ein.
- Vorschnelle Verdächtigungen in Darknet-Verfahren – Der bloße Zugriff auf bestimmte Plattformen oder Wallets reicht nicht automatisch für eine Strafbarkeit aus.
Ich setze mich gezielt für eine sorgfältige Prüfung der Beweisführung und eine strategische Verteidigung ein. Viele Verfahren basieren auf technischen Ermittlungen, deren Methoden angreifbar sind. Ich prüfe, ob eine Verfahrenseinstellung möglich ist oder ob die Vorwürfe rechtlich haltbar sind.
Das Ausländerstrafrecht umfasst Straftaten, die nur von Ausländern begangen werden können oder im Zusammenhang mit ausländischen Staatsangehörigen stehen. Dazu zählen unter anderem illegale Einreise oder der Vorwurf des Einschleusens von Ausländern.
Eine effektive Verteidigung erfordert vertiefte Kenntnisse im Aufenthaltsgesetz sowie in europarechtlichen Regelungen, die nicht zum Standardwissen eines Strafverteidigers gehören. Ich verteidige Mandanten gezielt in diesen Verfahren und berücksichtige dabei stets die möglichen aufenthaltsrechtlichen Folgen.
Neben der Verteidigung im Strafverfahren setze ich mich dafür ein, dass eine Verurteilung nicht automatisch zum Verlust der Aufenthaltserlaubnis führt. Daher übernehme ich nicht nur die strafrechtliche Verteidigung, sondern auch die Vertretung im Aufenthaltsverfahren.
Gerade bei Strafverfahren gegen Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, kann eine erfolgreiche Verteidigung nur durch eine enge Zusammenarbeit beider Rechtsbereiche gelingen. Ich entwickle daher eine abgestimmte Strategie, um sowohl strafrechtliche als auch ausländerrechtliche Risiken zu minimieren.
Verkehrsstraftaten werden zunehmend strenger verfolgt. Besonders illegale Autorennen werden heute deutlich härter geahndet als noch vor einigen Jahren, und in bestimmten Fällen werden sogar Tötungsdelikte im Straßenverkehr als Mord oder Totschlag bewertet. Auch Fahrerflucht, Trunkenheit am Steuer oder Fahren ohne Fahrerlaubnis haben oft weitreichendere Konsequenzen, als viele zunächst annehmen.
Ich verteidige Mandanten in sämtlichen Phasen des Strafverfahrens und prüfe gezielt, welche Verteidigungsstrategien sinnvoll sind, um unangemessen hohe Strafen oder unnötige Einschränkungen zu vermeiden.
Ich verteidige Mandanten insbesondere in Verfahren wegen:
- Fahrerflucht (§ 142 StGB) & Trunkenheit am Steuer (§ 316 StGB)
- Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG)
- Illegale Autorennen (§ 315d StGB)
- Fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr (§ 229 StGB)
- Tötungsdelikte im Straßenverkehr – Strafbarkeit wegen fahrlässiger Tötung (§ 222 StGB) bis hin zu Mord (§ 211 StGB)
Warum eine kompetente Verteidigung wichtig ist:
- Illegale Autorennen können als Mord gewertet werden – Die Rechtsprechung hat sich verschärft, und in bestimmten Fällen wurden bereits Mordanklagen zugelassen. Ich prüfe genau, ob die Voraussetzungen hierfür tatsächlich vorliegen.
- Fahrerflucht kann weitreichende Folgen haben – Neben einer Strafe droht der Entzug der Fahrerlaubnis, oft mit erheblichen beruflichen Konsequenzen.
- Tötungsdelikte im Straßenverkehr erfordern eine differenzierte Verteidigung – Ich setze mich dafür ein, dass zwischen fahrlässigem Verhalten und vorsätzlicher Tat sauber abgegrenzt wird.
Ich analysiere den individuellen Sachverhalt genau und setze mich für eine gezielte und durchdachte Verteidigungsstrategie ein.
Strafverfahren wegen Sexualdelikten sind hoch emotionalisiert und oft von Vorverurteilungen geprägt. Die Anschuldigung allein kann schwerwiegende persönliche und berufliche Konsequenzen haben, unabhängig davon, ob die Vorwürfe haltbar sind oder nicht.
In diesen Verfahren ist eine konsequente und strategisch durchdachte Verteidigung unerlässlich, da belastende Aussagen oft das zentrale Beweismittel sind. Gerade in Aussage-gegen-Aussage-Situationen kommt es darauf an, die Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen sorgfältig zu analysieren und Widersprüche herauszuarbeiten.
Ich verteidige Mandanten in allen Phasen des Strafverfahrens, von den ersten Ermittlungen bis zur Hauptverhandlung, und prüfe die Beweisführung sowie die Rechtmäßigkeit von Ermittlungsmaßnahmen kritisch.
Ich übernehme die Verteidigung in Verfahren wegen:
- Sexueller Nötigung & Vergewaltigung (§§ 177, 178 StGB)
- Besitz und Verbreitung kinderpornografischen Materials (§ 184b StGB)
Herausforderungen in Sexualstrafverfahren & meine Verteidigungsstrategie
- Aussage-gegen-Aussage-Problematik
In vielen Fällen gibt es keine objektiven Beweise, sondern allein die Aussage eines vermeintlichen Opfers. In diesen Konstellationen wird oft ein „Vertrauensvorsprung“ zugunsten des Belastungszeugen gewährt. Ich prüfe genau, ob die Aussage widerspruchsfrei und belastbar ist oder ob Zweifel bestehen. - Ermittlungsmaßnahmen & digitale Beweise
Sexualstrafverfahren gehen häufig mit schwerwiegenden Ermittlungsmaßnahmen einher, darunter Hausdurchsuchungen, Beschlagnahmungen oder Telekommunikationsüberwachung. Ich hinterfrage, ob diese Maßnahmen rechtmäßig waren und ob die erhobenen Beweise verwertbar sind. - Forensische Analyse von IT-Beweisen
Gerade beim Vorwurf des Besitzes oder der Verbreitung kinderpornografischer Inhalte sind digitale Beweismittel zentral. Nicht jede Datei auf einem Gerät bedeutet automatisch strafbares Verhalten, insbesondere wenn es um Zugriffsmöglichkeiten, technische Fehler oder Fremdnutzung geht. Ich prüfe genau, ob und wie die Beweislage tatsächlich strafrechtlich relevant ist. - Schnelle Verfahrensbeendigung & diskrete Verteidigung
In vielen Fällen kann eine schnelle und unauffällige Verfahrensbeendigung im Interesse der Mandanten sein, um eine öffentliche Gerichtsverhandlung zu vermeiden. Wo dies möglich und sinnvoll ist, prüfe ich die Chancen auf Einstellungen oder alternative Verfahrenslösungen. - Falschbeschuldigungen & fehlerhafte Ermittlungsergebnisse
In Sexualstrafverfahren gibt es immer wieder Fälle von bewussten oder unbewussten Falschbeschuldigungen. Manchmal spielen persönliche Konflikte oder Missverständnisse eine Rolle. Ich analysiere die Hintergründe der Vorwürfe genau und setze mich gezielt für eine Aufklärung der Sachlage ein.
Ich verteidige meine Mandanten mit einer sachlichen, juristisch präzisen und strategisch durchdachten Herangehensweise, um voreilige Verurteilungen oder unverhältnismäßige Strafen zu verhindern.
Migrationsrecht
Ich bin bundesweit auf die Beratung und Vertretung in Aufenthalts- und Asylverfahren spezialisiert.
Meine Schwerpunkte im Migrationsrecht:
Ich berate und vertrete Mandanten in sämtlichen Fragen der Einbürgerung. Dazu gehört die Prüfung der Voraussetzungen, die Begleitung während des Verwaltungsverfahrens sowie die gerichtliche Durchsetzung des Einbürgerungsanspruchs. Die Entscheidung über eine Einbürgerung hängt von verschiedenen Faktoren ab:
• Mindestaufenthaltsdauer in Deutschland
• Nachweis der Lebensunterhaltssicherung
• Sprachkenntnisse und Integrationsnachweise
• Keine erheblichen Vorstrafen oder laufenden Strafverfahren
Ein besonderer Schwerpunkt meiner Arbeit liegt in der Vertretung bei verzögerten Einbürgerungsverfahren. Viele Mandanten warten über Jahre auf eine Entscheidung, obwohl die gesetzlich vorgesehene Bearbeitungszeit längst überschritten ist. In diesen Fällen setze ich mich dafür ein, dass die Behörde eine Entscheidung trifft, und reiche, wenn erforderlich, eine Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht ein, um das Verfahren zu beschleunigen.
Kommt es zu einer Ablehnung der Einbürgerung, vertrete ich Mandanten im Klageverfahren, um eine gerichtliche Überprüfung der behördlichen Entscheidung herbeizuführen. Ich analysiere die Begründung der Ablehnung und setze mich dafür ein, dass rechtswidrige oder unangemessene Entscheidungen korrigiert werden. Mein Ziel ist es, Mandanten umfassend zu begleiten und eine zügige sowie erfolgreiche Einbürgerung in Deutschland zu ermöglichen.
Ich berate und vertrete sowohl Fachkräfte, die nach Deutschland einwandern möchten, als auch bereits in Deutschland lebende Arbeitnehmer, die eine Aufenthaltserlaubnis erlangen, sichern oder verfestigen wollen. Dabei unterstütze ich sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber bei allen aufenthaltsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Fachkräfteeinwanderung.
Meine Tätigkeit umfasst:
• Beantragung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln für qualifizierte Arbeitnehmer
• Blaue Karte EU sowie Aufenthaltstitel nach dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz
• Prüfung alternativer Aufenthaltstitel für Fachkräfte
• Rechtliche Vertretung bei Verzögerungen oder Problemen mit der Ausländerbehörde
Ich prüfe, ob eine Aufenthaltserlaubnis auf Grundlage der beruflichen Qualifikation oder einer Beschäftigung erlangt werden kann, und berate zu den rechtlichen Möglichkeiten für einen langfristigen Aufenthalt. Zudem vertrete ich Mandanten gegenüber den zuständigen Behörden, insbesondere wenn es zu Verzögerungen oder Problemen bei der Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels kommt.
Auch Unternehmen unterstütze ich bei der Einstellung ausländischer Fachkräfte, indem ich die rechtlichen Voraussetzungen prüfe, den Antragsprozess begleite und Arbeitgeber bei aufenthaltsrechtlichen Herausforderungen vertrete. In enger Zusammenarbeit mit den Behörden setze ich mich dafür ein, dass Fachkräfte schnell und rechtssicher eine Aufenthaltserlaubnis erhalten und langfristig in Deutschland arbeiten können.
Ich übernehme die rechtliche Vertretung in sämtlichen aufenthaltsrechtlichen Verfahren, von der Beantragung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln bis hin zur Sicherung und Verfestigung des Aufenthaltsstatus.
Meine Schwerpunkte sind:
• Verlängerung und Verfestigung von Aufenthaltstiteln
• Sicherung des Aufenthalts bei drohender Ablehnung
• Prüfung alternativer Aufenthaltstitel (z. B. aus familiären, humanitären oder arbeitsrechtlichen Gründen)
• Gerichtliche Vertretung bei Streitigkeiten mit der Ausländerbehörde
Falls ein Antrag abgelehnt wird oder eine Behörde das Verfahren verzögert, übernehme ich die gerichtliche Vertretung, um den Aufenthaltsstatus zu sichern. Ich prüfe, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, um eine Aufenthaltsbeendigung zu vermeiden und eine langfristige Perspektive für meine Mandanten zu schaffen.
Ich begleite Mandanten in sämtlichen Visumsverfahren, insbesondere beim Familiennachzug, Arbeitsvisa oder Studienvisa.
Besondere Schwerpunkte:
• Familiennachzug (Ehegattennachzug, Kindernachzug, Elternnachzug)
• Arbeitsvisa für Fachkräfte & Selbstständige
• Studien- und Ausbildungsvisa
• Rechtliche Vertretung bei Visumsablehnungen und Verzögerungen
Das Visumsverfahren kann langwierig und kompliziert sein, insbesondere wenn Dokumente nicht ausreichen oder eine Behörde weitere Prüfungen durchführt. Ich übernehme die rechtliche Vertretung gegenüber Botschaften, Konsulaten und deutschen Behörden und setze mich bei Verzögerungen oder Ablehnungen des Visumantrags auch gerichtlich für meine Mandanten ein.
Ich vertrete Mandanten im gesamten Asylverfahren – von der Antragstellung bis zur gerichtlichen Durchsetzung des Schutzstatus.
Meine Tätigkeit umfasst:
• Vertretung in Anhörungen beim BAMF
• Begleitung während des gesamten Asylverfahrens
• Einlegung von Rechtsmitteln bei ablehnenden Entscheidungen
• Gerichtliche Vertretung bei Asylklagen
Ein besonderer Schwerpunkt meiner Arbeit liegt in der Verhinderung von Abschiebungen. Ich prüfe zudem alternative aufenthaltsrechtliche Möglichkeiten, falls ein Asylantrag nicht zum gewünschten Schutzstatus führt.
Ich übernehme die Verteidigung in sämtlichen Strafverfahren – unabhängig von der Art der Tatvorwürfe. Ein besonderer Schwerpunkt liegt in der Verzahnung von Strafrecht und Aufenthaltsrecht, da strafrechtliche Verurteilungen erhebliche Auswirkungen auf den Aufenthaltstitel haben können.
Ich vertrete Mandanten in folgenden Bereichen:
• Strafverfahren mit aufenthaltsrechtlichen Konsequenzen
• Verweigerung der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nach einer Verurteilung
• Drohende Abschiebung und Ausweisung wegen Straftaten
Die ausländerrechtlichen Folgen eines Strafverfahrens können für Betroffene oft schwerwiegender sein als die eigentliche Strafe. Ich setze mich für eine abgestimmte Verteidigungsstrategie ein, um strafrechtliche und aufenthaltsrechtliche Konsequenzen zu minimieren.
Ich vertrete Mandanten in Ausweisungsverfahren, insbesondere wenn eine strafrechtliche Verurteilung zu einer Ausweisung führen kann oder eine behördliche Einstufung als „Gefährder“ erfolgt ist. In vielen Fällen können ausländerrechtliche Maßnahmen schwerwiegender sein als die eigentliche Strafe, da sie den Verlust der Aufenthaltserlaubnis und eine Abschiebung nach sich ziehen.
Meine Tätigkeitsfelder umfassen:
• Rechtliche Vertretung gegen behördliche Ausweisungsentscheidungen
• Anfechtung von Ausweisungen vor Verwaltungsgerichten
• Prüfung und Durchsetzung aufenthaltsrechtlicher Schutzmechanismen
• Verteidigung gegen Abschiebungen
Optimalerweise erfolgt eine Verteidigung bereits im Strafverfahren, um von Anfang an mögliche aufenthaltsrechtliche Konsequenzen zu berücksichtigen. Das Strafmaß, die ausgesprochene Strafe und deren Begründung haben oft unmittelbare Auswirkungen auf ein anschließendes Ausweisungsverfahren. Eine gut abgestimmte Verteidigungsstrategie kann daher entscheidend sein, um eine spätere Ausweisung zu verhindern oder zumindest eine mildere aufenthaltsrechtliche Entscheidung zu erreichen.
Ich setze mich dafür ein, den Aufenthalt meiner Mandanten zu sichern und alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um eine drohende Abschiebung abzuwenden.
Ich vertrete Mandanten, die sich ohne gültige Aufenthaltserlaubnis in Deutschland aufhalten und akut von einer Abschiebung bedroht sind. In diesen Fällen ist schnelles und entschlossenes Handeln erforderlich, da oft nur ein sehr kurzer Zeitraum zur Verfügung steht, um rechtliche Maßnahmen zu ergreifen.
Ich prüfe umfassend alle möglichen aufenthaltsrechtlichen Optionen, um eine Abschiebung abzuwenden. Dabei ziehe ich verschiedene rechtliche Ansätze in Betracht, darunter humanitäre Aufenthaltstitel, Duldungen oder aufenthaltsrechtliche Schutzmechanismen. In vielen Fällen lassen sich durch kurzfristige Anträge oder gerichtliche Eilverfahren aufenthaltsrechtliche Lösungen erreichen, die eine Abschiebung stoppen können.
Meine Tätigkeit umfasst:
• Sofortige rechtliche Prüfung und Einreichung von Eilanträgen
• Durchsetzung von Duldungen und Aufenthaltstiteln in dringenden Fällen
• Gerichtliche Verfahren zur Verhinderung der Abschiebung
• Vertretung vor Verwaltungsgerichten und Verfassungsgerichten
Ich habe bereits mehrfach Abschiebungsverfahren erfolgreich bis zum Bundesverfassungsgericht geführt. Durch meine Erfahrung in komplexen Eilverfahren und mein gezieltes Vorgehen setze ich mich mit höchstem Engagement dafür ein, eine drohende Abschiebung abzuwenden und nachhaltige Aufenthaltsperspektiven zu schaffen.