Die Diskussionen in den USA über das Geburtsrecht, das jedem Kind, das auf US-amerikanischem Boden geboren wird, automatisch die Staatsbürgerschaft verleiht, nehme ich zum Anlass, nochmal die Rechtslage in Deutschland zu betrachten. Anders als in den USA erhält man die deutsche Staatsbürgerschaft nicht durch Geburt. Vielmehr sind diese an deutlich höhere Anforderungen geknüpft.
Staatsbürgerschaft in Deutschland: Kein Geburtsrecht, sondern Abstammungsprinzip
In Deutschland wird die Staatsangehörigkeit nicht durch den Geburtsort, sondern durch die Abstammung von mindestens einem deutschen Elternteil erworben. Das bedeutet, Deutscher durch Geburt wird, wer ein deutsches Elternteil hat. Dies gilt unabhängig davon, wo er geboren wird und ob er jemals in Deutschland gewesen ist. Kinder ausländischer Eltern erhalten hingegen in der Regel nicht die deutsche Staatsbürgerschaft durch Gebühr, selbst dann nicht, wenn die Eltern bereits über mehrere Generationen in Deutschland leben. Hier geht es aber noch weiter. Das betrifft nicht nur die Staatsbürgerschaft, sondern auch das Aufenthaltsrecht: Familien, die seit Jahrzehnten in Deutschland leben, können Kinder bekommen, die trotz Geburt in Deutschland lediglich eine Duldung erhalten und damit von Geburt an ausreisepflichtig sind.
Eine Ausnahme für die Staatsagenhörigkeit besteht dann, wenn ein Elternteil seit mindestens acht Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt und eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis besitzt. In diesem Fall erhält das Kind durch die Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit, auch wenn die Eltern diese nicht besitzen. Vielen ist diese Regelung nicht bekannt. Deshalb lohnt es sich gerade bei einer Familienplanung oder während einer bestehenden Schwangerschaft, auf den Erwerb einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis hinzuarbeiten. Denn danach steigen die Hürden wieder für das Kind, um die deutsche Staatsbürgerschaft zu erhalten.
Was wurde geändert – und was soll wieder geändert werden?
In den letzten Jahren wurden einige Erleichterungen im Staatsangehörigkeitsrecht eingeführt, die nun große politische Diskussionen ausgelöst haben. Besonders die folgenden Änderungen stehen im Mittelpunkt:
- Verkürzung der Einbürgerungsfrist: Seit der Reform ist es möglich, bereits nach fünf Jahren eingebürgert zu werden. In Ausnahmefällen, bei nachgewiesener herausragender Integration, ist eine Einbürgerung sogar schon nach drei Jahren möglich.
- Doppelte Staatsbürgerschaft: Die bisherige Staatsangehörigkeit kann bei der Einbürgerung behalten werden. Dies hat vielen Menschen ermöglicht, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erwerben, ohne ihre bisherige Staatsbürgerschaft aufzugeben. Zuvor gab es diese Möglichkeit nur in Ausnahmefällen.
Nun plant die CDU, einige dieser Erleichterungen zurückzunehmen und auch weitere Verschärfungen einzuführen:
- Verlängerung der Einbürgerungsfrist: Die CDU möchte die Einbürgerung wieder an eine längere Aufenthaltsdauer koppeln. Es ist davon auszugehen, dass diese sich im Grundsatz wieder auf acht Jahre verlängern soll.
- Einschränkung der doppelten Staatsbürgerschaft: Die Möglichkeit, die bisherige Staatsangehörigkeit grundsätzlich zu behalten, soll abgeschafft werden.
- Entzug der Staatsbürgerschaft bei Straffälligkeit: Ein neuer Vorschlag sieht vor, eingebürgerten Personen bei erneuter Straffälligkeit die deutsche Staatsbürgerschaft zu entziehen. Diese Regelung würde eine deutliche Verschärfung des bisherigen Rechts darstellen.
Warum jetzt Handlungsbedarf besteht
Die geplanten Änderungen im Staatsangehörigkeitsrecht zeigen, wie dynamisch die rechtlichen Rahmenbedingungen in diesem Bereich sind. Für viele Menschen, die eine Einbürgerung oder eine rechtliche Klärung ihrer Situation anstreben, besteht jetzt Handlungsbedarf. Bestehende Erleichterungen, wie die verkürzte Einbürgerungsfrist oder die Möglichkeit der doppelten Staatsbürgerschaft, könnten bald wieder abgeschafft oder verschärft werden.
Es lohnt sich daher, die eigene Situation zeitnah zu prüfen und rechtliche Schritte in Betracht zu ziehen. Eine frühzeitige Beratung, idealerweise durch eine spezialisierte Anwältin oder einen Anwalt für Migrationsrecht, kann helfen, bestehende Möglichkeiten rechtzeitig zu nutzen und rechtssicher vorzugehen. Wir bieten dafür gerne auch kurzfristige Beratungstermine an. Meldet euch gerne telefonisch (030 439 72 61 30) oder per Mail info@ra-laaser.de. Eine Vertretung ist problemlos deutschlandweit möglich.
